EJE-Projekt

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Eine wichtige Voraussetzung für das einwandfreie Funktionieren des europäischen Rechtsraums besteht darin, dass ein Bürger oder Unternehmen die Möglichkeit hat, durch eine nationale Behörde einen Vollstreckungsbescheid in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführten Zivil- und Handelssachen zu erlassen. Das Ziel des von der Europäischen Union mitfinanzierten EJE-Projekts (Zwangsvollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Europa – engl.: European Judicial Enforcement) liegt in der Verbesserung der Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Europa, indem es europäischen Bürgern Zugang zu den Strafverfolgungsbehörden oder Gerichtsvollziehern bietet, die zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf dem Territorium eines anderen Mitgliedstaats erforderlich sind. Ein weiteres Ziel dieses Projekts besteht in der Verbesserung der Mechanismen für Kooperation und Kommunikation unter den Gerichtsvollziehern in Europa.

Der Kontext:Eine notwendige Voraussetzung für Europa

Seit seiner Schaffung nach dem Vertrag von Amsterdam hat der europäische Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts allmählich die Barrieren überwunden, die eine Freizügigkeit der Vollstreckungsbescheide in Europa ermöglicht. Trotz dieses realen Fortschritts bestehen wegen des territorialen Charakters von Zivilvollstreckungsverfahren noch immer große praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen eines Landes in einem anderen Land der Europäischen Union. Die Verschiedenartigkeit nationaler Gesetze und der Mangel an Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften zu Zivilvollstreckungsverfahren erschweren eine Implementierung des Anspruchs auf Vollstreckung, der in einer grenzüberschreitenden Situation gewährleistet sein sollte.

Es ist für europäische Unternehmen und Bürger tatsächlich nicht leicht, einen Gerichtsbeschluss oder einen anderen Vollstreckungsbescheid in einem anderen Mitgliedstaat durchsetzen zu lassen, obwohl dessen Durchsetzbarkeit im Herkunftsland anerkannt wird. Die Schwierigkeiten liegen im Wesentlichen in der Verschiedenartigkeit und Fremdheit der auf die Vollstreckungsverfahren anzuwendenden Prozesse. Leider können derartige Schwierigkeiten bei prozessführenden Parteien dazu führen, dass sie sich ungerecht behandelt und im Stich gelassen fühlen.

Um das Leben von Bürgern und Unternehmen zu vereinfachen und zu vermeiden, dass die Verschiedenheit nationaler Gesetzgebungen eine Quelle gegenseitigen Missverständnisses wird, wurde das EJE-Projekt ins Leben gerufen, um zum ersten Mal für eine Zusammenarbeit der Schlüsselpartner in zivilrechtlichen Durchsetzungsverfahren, den Gerichtsvollziehern, zu sorgen. Die Anwendung neuer Technologien und die Förderung gegenseitigen Vertrauens, durch das sich die Justizbeamten vereinen, sollen praktische Verbesserungen beim Zugang zum Recht der Prozessparteien in der Europäischen Union erreicht werden.

Die Ziele des EJE-Projekts:Ein besseres Verständnis von Vollstreckungsverfahren

Das von der Europäischen Union mitfinanzierte EJE-Projekt verfolgt zwei grundlegende Ziele :  

  • Europäischen Bürgern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten erforderlich sind, und dadurch den Zugang zum Rechtsschutz verbessern;
  • Den europäischen Gerichtsvollziehern die benötigten Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken, dadurch eine bessere Zusammenarbeit bei ihrer Tätigkeit als Vollstreckungsbeamte zu fördern und die Hindernisse bei der reibungslosen Durchsetzung von grenzüberschreitenden Zivilvollstreckungsverfahren zu beseitigen.

Die Ziele des Projekts werden durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Die Erstellung der EJE-Website

Die EJE-Website ist in den Sprachen Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch und Ungarisch verfügbar.

Ihr Ziel besteht darin, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung im gesamten Bereich der Europäischen Union benötigt werden. In der ersten Phase werden die Projektpartner die Informationen zu denjenigen Mitgliedsstaaten bereitstellen, in denen sie ansässig sind (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Schottland und Ungarn).  

  • Bereitstellung von E-Notizen des EJE

Die EJE-Informationsblätter stellen Privatpersonen, Unternehmen und Berufsträgern der Justizberufe Informationen über die verfügbaren rechtlichen Instrumente und die anwendbaren Verfahren zur Zwangsvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung.

Diese Informationsblätter beantworten Fragen, die in einer solchen Situation auftreten können, z. B.: Was sind die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil? Welches Vollstreckungsorgan ist zuständig? Welches Verfahren muss befolgt werden? Welche Wahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Welche Wirkung hat die Pfändung von Immobilien und beweglichem Vermögen? Wie kann eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme angefochten werden?

Die EJE-Website bietet den Prozessparteien und den Angehörigen der Justizberufe ein elektronisches Verzeichnis der Gerichtsvollzieher in Europa an.

In diesem Namensverzeichnis werden die Kontaktdaten der Gerichtsvollzieher aufgeführt, die für das Tätigwerden in dem Amtsbezirk zuständig sind, in dem die Entscheidung vollstreckt werden muss.

Es enthält auch Angaben zu den von den jeweiligen Gerichtsvollziehern gesprochenen Sprachen.

Die EJE-Website stellt Informationen über die Entwicklung des Projekts, die EU-Gesetzgebung, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie zur Gesetzgebung und zur Rechtsprechung in den Einzelstaaten über die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zur Verfügung, die für Gerichtsvollzieher von Interesse sein könnten.  

Ein vierteljährlich erscheinender Newsletter mit rechtlichen Fragestellungen – in englischer und französischer Sprache verfügbar – fasst den wesentlichen Inhalt dieser Informationen zusammen. Der Newsletter kann über die Website abgerufen werden. Er kann auch als Abonnement bezogen werden.

Die EJE-Website bietet eine Reihe von Dokumenten zu speziellen Themen an, die mit der Zwangsvollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Europa zusammenhängen. Diese Dokumentation richtet sich an alle Berufsträger der Rechtsberufe in ganz Europa.

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Projekts ebenfalls geplant :

  • Die Organisation themenbezogener Konferenzen von Projektpartnern zur Entwicklung von Hilfsmitteln und besten Praktiken für Vollstreckungsverfahren.
  • Das Abhalten von „Versammlungen für prozessführende Parteien“, um sie (Verbraucher und Unternehmen) über die Verfahren zur Forderungseinziehung im Ausland unter Vollstreckungsbescheiden zu informieren, ihnen Informationen über den Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsbeamten zu vermitteln und prozessführenden Parteien die Möglichkeit zu verschaffen, praktische Beispiele zu den Problemen zu geben, denen sie sich gegenübersahen.
  • Die Einsetzung eines Beobachtungsprogramms (Shadowing Programme), das es Gerichtsvollziehern ermöglichen soll, sich gegenseitig in ihren eigenen Ländern in besten Praktiken auszubilden und die gegenseitige Anerkennung unter Partnern zu fördern (mit 2 Teilnehmern je Partner).

 

EJE Partners :

Zum heutigen Datum besteht die Mitgliedschaft des EJE aus 9 Organisationen, die den Beruf des Gerichtsvollziehers in ihren eigenen Ländern repräsentieren :

La Chambre nationale des huissiers de justice (France) (Chef de file). http://www.huissier-justice.org
Le Deutscher Gerichtsvollzieher bund (Allemagne). www.dgvb.de
La Chambre nationale des huissiers de justice de Belgique (Belgique) www.gerechtsdeurwaarders.be
La Society of Messengers-at-Arms and Sheriff Officers (Ecosse) www.smaso.org
La Magyar Birosagi Vegrehajtoi Kamara (Hongrie) http://www.mbvk.hu/main/
L’Associazione Ufficiali Giudiziari In Europa (Italie) www.auge.it
La Chambre des Huissiers de Justice du Grand Duché de Luxembourg http://www.huissier.lu

 

 

Le Koninklijke Beroepsorganisatie van Gerechtsdeurwaarders (Pays-Bas) http://www.kbvg.nl/
La Krajowa Rada Komornicza (Pologne) http://www.komornik.pl/
Avec le soutien de l’Union internationale des Huissiers de justice http://www.uihj.com

In den Mitgliedstaaten gibt es bezüglich der Position eines Gerichtsvollziehers große Unterschiede. Die Projektpartnerschaft reflektiert diese Verschiedenheit auf ihrer eigenen Ebene :

  • In Rechtsfamilien: Die Systeme des Common Law (Schottland) / das auf dem römischen Recht beruhende Rechtssystem (andere Partner)
  • Im Status: Ein freier Beruf (Frankreich, Ungarn, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Schottland, Polen) / Beamte (Deutschland, Italien)
  • In der Größe der Organisation: Mehrere tausend Mitglieder (Frankreich, Ungarn, Deutschland, Polen) / ein paar hundert Mitglieder (Belgien, Italien, Niederlande) / ein paar Dutzend (Luxemburg, Schottland)
  • In ihrer Repräsentation: Durch eine nationale Kammer (Frankreich, Ungarn, Belgien, Luxemburg, Polen, Niederlande) / durch eine regionale Kammer (Schottland) / durch einen Verband (Italien, Deutschland)
Dokumente: